Öffentliches Verfahrensverzeichnis der Winter Business Net GmbH
nach § 4e Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
- Name und Anschrift der verantwortlichen Stelle
Winter Business Net GmbH
Feithstr. 68
58095 Hagen
Tel.: +49 2331 348 6621
Fax: +49 2331 953 882
E-Mail: info@bnet.de
- Geschäftsleitung
Hermann Winter, Geschäftsführer, Hagen
Harro Winter, Geschäftsführer, Hagen
- Leiter der Datenverarbeitung der verantwortlichen Stelle
Leiter der Datenverarbeitung: Hermann Winter
- Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung
Die Bereitstellung von Provider-Dienstleistungen. Die Abwicklung von Kundenverträgen. Nebenzwecke sind die Personal-, Lieferantenverwaltung und Interessentenbetreuung. Die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung erfolgt zur Ausübung der oben angegebenen Zwecke.
- Beschreibung der betroffenen Personengruppen
Kundenverwaltungsverfahren: Ansprechpartner, Adress-, Vertrags-, Zahlungs-, Steuerungsdaten
Personalverwaltungsverfahren: Planungs-, Vertragsstamm- und -abrechnungsdaten von Bewerbern, Mitarbeitern und weiteren möglichen Anspruchsberechtigten
Lieferantenverwaltungsverfahren: Vertragsstamm- und -abrechnungsdaten
Interessentenbetreuungsverfahren: Adressdaten, Produktinteresse, Dienstleistungsinteresse
Weitere Daten, sofern diese zur Erfüllung der unter 4. genannten Zwecke erforderlich sind.
- Empfänger oder Kategorien von Empfängern von Daten
Öffentliche Stellen, die Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten. Interne Stellen, die an der Ausführung der jeweiligen Geschäftsprozesse beteiligt sind. Externe Auftragnehmer entsprechend § 11 BDSG, sowie weitere externe Stellen zur Erfüllung der unter 4. Genannten Zwecke, wie z.B. Unternehmen soweit der Betroffene seine schriftliche Einwilligung erklärt hat oder eine Übermittlung aus überwiegend berechtigtem Interesse zulässig ist.
- Datenübermittlung in Drittländer
Derzeit sind keine Datenübermittlungen in Drittstaaten geplant. Sofern eine Datenübermittlung in Drittstaaten in Ausnahmefällen erforderlich sein sollte, erfolgt diese nur nach Maßgabe der gesetzlichen Zulässigkeitsvorschriften gemäß §§ 4b und 4c BDSG.
- Regelfristen für das Löschen von Daten
Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und –fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, wenn sie nicht mehr zur Vertragserfüllung erforderlich sind. Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie gelöscht, wenn die unter 4. genannten Zwecke wegfallen.
Stand: 05/2018